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Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.
Über die Prozesskostenhilfe kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen.
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
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