Der Tod eines Menschen ist für die Angehörigen und das nähere Umfeld oft ein sehr belastender Einschnitt. Wenn Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten in Bezug auf den Nachlass hinzukommen, bedeutet dies für die Betroffenen eine weitere Belastung. Eine vorsorgende Regelung des Erblassers kann den Hinterbliebenen diese Sorgen ersparen und Klarheit schaffen.

Eine individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittene Testaments- und Vermächtnisgestaltung für die Vermögensteilung nach Ihrem Tode kann Erbstreitigkeiten vermeiden. Nach einer ausführlichen Beratung entwerfe ich zusammen mit Ihnen eine Regelung, die Ihre konkreten Familienverhältnisse und Wünsche berücksichtigt.

Bei der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung stehe ich Ihnen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Hierbei ist mein Ziel, zunächst eine einvernehmliche Lösung für die Beteiligten zu finden und erst als Ultima Ratio gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ebenso mache ich für Sie Pflichtteilsansprüche geltend.

Darüber hinaus berate und unterstütze ich Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, dass Sie beizeiten darlegen, wer sich um Ihr Vermögen oder Ihre Pflege kümmern soll, wenn dies einmal notwendig sein sollte. Sie können auch verschiedene Personen für unterschiedliche Zuständigkeiten bevollmächtigen.

Die Patientenverfügung drückt insbesondere Ihren Willen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen bei vorliegender schwerer Krankheit aus. AuchIhre Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn diese in der eingetretenen Situation nicht über Ihren mutmaßlichen Willen „rätseln“ müssen.