Ich habe den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erfolgreich absolviert und helfe Ihnen bei der Beantwortung familienrechtlicher Fragen inbesondere bezüglich Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht sowie bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Mein Anliegen ist es, Sie verständlich und kompetent über Ihre Rechte zu informieren und gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung durchzusetzen. Hierbei verliere ich nicht aus den Augen, dass die Partner in der Regel auch nach der Scheidung miteinander umgehen müssen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
Wenn eine Partnerschaft auseinander geht, ist dies für beide Partner oft ein schwieriger und schmerzhafter Prozess. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden und/oder beide Partner verheiratet sind, müssen wichtige Dinge geregelt werden. Manchmal finden die Partner eine einvernehmliche Lösung, oft gibt es aber auch Streit.
Unmittelbar nach der Trennung stellen sich folgende Fragen: Wer darf in der Ehewohnung weiter wohnen? Wie teilen wir den Hausrat auf? Welche Unterhaltsansprüche bestehen bis zur Scheidung? Bei wem bleiben die Kinder?
Auch im weiteren Verlauf ergeben sich Fragen: Die während der Ehe erworbenen Vermögenszuwächse müssen ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich). Auch die gemeinsam erworbene Altersvorsorge wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Nach der Scheidung müssen eventuell bestehende Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnet und durchgesetzt werden. Umgangsrechte mit den Kindern müssen vereinbart werden und natürlich ist auch zu regeln, wer das Sorgerecht für die Kinder ausübt.
Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehe ich Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.