Das Sozialrecht regelt Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern. Als Beitragszahler von Pflichtversicherungen stehen Ihnen Rechte zu, die manchmal erst vor Gericht erstritten werden müssen. Meist geht es um finanzielle Ansprüche oder geldwerte Leistungen, die sich aus einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ergeben, aber strittig sind.

Wichtige Bereiche, welche durch die Sozialversicherungen abgesichert sind:

Die Leistungen lassen sich in der Praxis nicht immer reibungslos umsetzen. Häufig kommt es zu Problemen und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Versicherungsleistungen.

So kommt es vor, dass rechtliche Ansprüche in Frage gestellt oder die Umsetzung durch bürokratische Hürden behindert werden. Anfallende Streitigkeiten lassen sich oft nur noch vor Gericht klären.

Das Dickicht der Bürokratie und die unübersichtliche, sich ständig ändernde Rechtslage erschweren es dem Leistungsnehmer oft, seine ihm rechtlich zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Zaghafte Gemüter kapitulieren hier schnell und verzichten dabei oft auf bares Geld.

Lassen Sie sich daher über Ihnen zustehende Leistungen umfassend beraten und nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung.

Schwerpunkte

Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehe ich Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.