Der Gang zum Rechtsanwalt muss nicht teuer sein. Es stehen eine Vielzahl von möglichen Finanzierungs- und Förderungsmodellen zur Verfügung, die Sie finanziell entlasten können.

Sprechen Sie mich ruhig auf die Kostenfrage an. Ich werde für Sie die günstigste Lösung suchen.

Erstberatung

Soweit Sie lediglich einen Rechtsrat wünschen und hierfür nur ein Beratungstermin erforderlich ist, darf die Vergütung des Rechtsanwaltes selbst bei hohen Streitwerten maximal 190 € zzgl. USt. betragen.

Beratungshilfe

Wenn Sie außergerichtlich einen Anspruch durchsetzen möchten und sich die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu stellen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, da Beratungsbedarf besteht, der Anspruch nicht mutwillig geltend gemacht wird, und Bedürftigkeit vorhanden ist, stellt das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aus. Die Staatskasse trägt in diesem Fall die Kosten des Rechtsanwaltes. Es fällt ein Eigenanteil für Beratungshilfe in Höhe von 15,00 € an.

Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie gerichtlich einen Anspruch durchsetzen möchten und sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes und des Gerichtes nicht leisten können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, trägt der Staat die Kosten des Verfahrens – bis auf die im Falle des Unterliegens anfallenden Gebühren des gegnerischen Rechtsanwaltes.

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie für das fragliche Rechtsgebiet rechtschutzversichert sind und Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt Ihre Versicherung die gesamten Kosten des Rechtsstreites. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Beauftragung übernimmt.

Gebührenvereinbarung​

Im außergerichtlichen Bereich kann mit dem Rechtsanwalt ein Stundenhonorar vereinbart werden, welches unter den gesetzlich vorgesehenen Gebühren liegt. Dies ist im gerichtlichen Bereich nicht möglich. Dort kann nur ein höheres als das gesetzlich festgesetzte Honorar vereinbart werden.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz​

Soweit keiner der beschriebenen Sonderfälle vorliegt, haben Sie die Kosten des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu tragen. Diese errechnen sich in der Regel aus der Höhe des Streitwertes und richten sich danach, ob der Rechtsanwalt gerichtlich oder außergerichtlich tätig wird. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob eine nach außen gerichtete Tätigkeit vorgenommen oder nur ein Rat erteilt wurde.